Deutschlandradio Kultur – Sein und Streit, 15.01.2017 13:09 Uhr
Gesetz zur Lohngerechtigkeit
Unlauterer Eingriff in die Privatsphäre
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) äußert sich vor Presse zum Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit. (picture alliance / Bernd von Jutrczenka/dpa)
Skandalös findet die Politikwissenschaftlerin Ulrike Ackermann die Tatsache, dass Frauen und Männer für gleiche Arbeit bis heute teils ungleich bezahlt werden. Skeptisch sieht sie aber das neue Lohngleichheitsgesetz. Soll wirklich der Staat die Geschlechtergerechtigkeit herstellen?
Natürlich ist es skandalös, dass die gleiche Arbeit, die von Frauen und Männern geleistet wird, zum Teil bis heute ungleich bewertet und bezahlt wird. Obwohl der Kampf für die Gleichberechtigung der Geschlechter schon lange währt und dies auch in unserem Grundgesetz festgeschrieben ist. Dennoch stellt sich die Frage, wie wir dies in möglichst vielen relevanten gesellschaftlichen Feldern erreichen?
Der jüngste Versuch der sozialdemokratischen Frauenministerin ist das Lohngleichheitsgesetz. Kern dieser Gesetzesinitiative ist aber nicht etwa die tatsächliche Lohngleichheit, was mit der geltenden Tarifautonomie auch schwerlich vereinbar wäre, sondern die Pflicht, über die vermutete Ungleichbehandlung zu informieren.
Wirtschaftsverbände und Arbeitgeber haben bereits die zugrunde liegenden statistischen Daten moniert. Denn die Lohnlücken entstehen unter anderem, weil Frauen häufiger in den schlechter bezahlten Sozialberufen oder in Teilzeit arbeiten und familienbedingte Pausen einlegen. Zudem sind die avisierten Prüf- und Berichtspflichten und die Offenlegung der Löhne und Gehälter mit einem immensen bürokratischen Aufwand verbunden.
Transparenz versus Privatsphäre
Was aber darüber hinaus Zweifel an dem gesamten Vorhaben nährt, ist die staatliche Anweisung zur Transparenz eines zwischen zwei Parteien eingegangenen Vertrags. Dies berührt zum einen die Vertragsfreiheit und zum anderen die Privatsphäre der Beschäftigten, in die unter anderem das Aushandeln von Löhnen und Gehältern fällt.
Der englische Philosoph Edmund Burke hat bereits im 18. Jahrhundert, wenn auch noch geschlechtsspezifisch eingefärbt, formuliert: „Wenn ein Vertrag geschlossen wird, ist dies eine Frage des Spielraums und der Interessen der Vertragsparteien. In diesem Zusammenspiel und in dem, was er bewirkt, sind die Parteien die Herren des Ganzen.“ Der Aufklärer John Locke hat dieses liberale Prinzip weiterentwickelt.
Wenig später, 1792, macht sich dann Wilhelm von Humboldt ganz grundsätzliche Gedanken über die „Grenzen der Wirksamkeit des Staates“. In diesem Schlüsseltext des Liberalismus mahnt er: „Der Staat enthalte sich aller Sorgfalt für den positiven Wohlstand der Bürger und gehe keinen Schritt weiter, als zu seiner Sicherstellung gegen sich selbst und gegen auswärtige Feinde notwendig ist; zu keinem andren Endzwecke beschränke er die Freiheit.“
Einmischung und Erziehung durch den Staat
Der Streit, inwieweit sich der Staat in die Angelegenheiten seiner Bürger zum Zwecke der Erziehung und ihres Wohlergehens einmischen sollte, währt seit Jahrhunderten. Wo soll er korrigierend eingreifen und wann handelt es sich um eine paternalistische Übergriffigkeit? Die Debatte um staatliche Frauenquoten hat dieses Dilemma bereits gezeigt.
Aber ist der Staat tatsächlich der richtige Akteur, um die traditionelle Geschlechterordnung und die damit verbundene Arbeitsteilung abzuschaffen? Er kann kluge Rahmenbedingungen setzen, um zum Beispiel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Denn „die Emanzipation der Frauen und die Zusammenarbeit der Geschlechter sind die großen Veränderungen, die die Gesellschaft erneuern werden“, erkannte der englische Freiheitsphilosoph John Stuart Mill schon 1869. Inzwischen sind wir eigentlich erwachsen genug, um selbst für eine Gleichberechtigung der Geschlechter einzutreten. Denn Selbstbestimmung und autonomes Handeln lassen sich nicht staatlich verordnen.